


| Lohnt sich der Vergleich bei Kfz-Schutzbriefen? |
| 20.02.2012 - Unfallvorsorge |
| Wenig romantisch, doch oftmals sinnvoll: Der Ehevertrag |
| 13.02.2012 - Valentinstag |
| Heizkostenabrechnung nur nach "echtem" Verbrauch |
| 06.02.2012 - Mietrecht |
| Mietmängel: Mieterrechte bei kaputter Heizung |
| 30.01.2012 - Mietrecht |
| Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichern! |
| 23.01.2012 - Krankentagegeld |
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Krankentagegeld | 23.01.12 Wird man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, so zahlt zunächst der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Allerdings nur eine gewisse Zeit lang: Diese sogenannte Karenzzeit endet im Allgemeinen nach 42 Tagen. Doch nach dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber.mehr... |