Was ist im Schadensfall zu beachten?
- Sie sollten jeden Versicherungsfall unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen.
- Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
- Bei der Schilderung des Schadensherganges müssen Sie den Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß unterrichten.
Wenn es im Streitfall über den Haftpflichtanspruch zu einem Prozess kommt, ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.






